Stellungnahme zur VSK-Entscheidung

Am 23.10.2015 entschied die Verbandsspruchkammer von Floorball Deutschland das Spiel 5 der aktuellen Saison (MFBC Löwen Leipzig – TV Lilienthal) nachträglich forfait für uns zu werten. Zuvor gab es unsererseits einen entsprechenden Antrag auf eine Überprüfung der aus unserer Sicht möglicherweise manipulierten Lizenzierungsvorgänge im Zusammenhang mit dem Team des MFBC Leipzig. Die Entscheidung ist mittlerweile rechtskräftig, da der SSC Leipzig (als Verein hinter dem Team MFBC Leipzig) diese am 24.10.2015 akzeptiert hat. Leider hat der Verband nur in einer Kurznachricht (http://www.floorball.de/vsk-gibt-lilienthaler-protest-statt) über die Hintergründe informiert. Wir stellen daher in der folgenden Meldung unsere Beweggründe für diesen Antrag sowie den daraus folgenden Ablauf dar.

 

Ein Einblick in die Lizenzliste zeitnah nach dem Spiel am 20.09.2015 (Stand 21.09.2015) ergab, dass die Lizenzerteilung für den Spieler Tim K. (geboren 1998) am 20.09.2015 um 21:17 Uhr, also nach Spielende, erfolgt war. Aus einer Lizenzliste vor dem Spielzeitpunkt ergab sich, dass eine Spielerin Kim K. (geboren 2003) zeitgleich mit allen übrigen Spielern des MFBC am 14.09.2015, 12:58 Uhr eine Lizenz erhalten hatte.

Parallel zur nachträglichen Lizenzerteilung von Tim K. gab es seitens der Spielbetriebskommission (SBK) von Floorball Deutschland keine Kommunikation in Richtung des TV Lilienthal (wie es zu erwarten gewesen wäre), warum eine nachträgliche Lizenzerteilung notwendig gewesen sein sollte.

An dieser Stelle drängte sich der Verdacht auf, dass hinsichtlich der zum Spielzeitpunkt fehlenden Lizenz etwas vertuscht werden sollte. Vor diesem Hintergrund beschloss der TV Lilienthal, bei der SBK eine Überprüfung zu beantragen. Dass der Spieler Tim K. keine Minute gespielt hatte, spielte in diesem Zusammenhang keine Rolle, da es primär um den Vorgang der nachträglichen Lizenzierung ging.

Die SBK entschied sinngemäß, dass eine gültige Lizenz zum Spielzeitpunkt zu unterstellen sei, da die erteilte Lizenz auf einem irrtümlichen Antrag basierte und der MFBC einen korrekten Antrag noch rechtzeitig hätte stellen können, wenn der Fehler aufgefallen wäre.

Die genauere Überprüfung der Angelegenheit hat ergeben, dass die Aneinanderreihung von Fehlern im Wesentlichen nur von einer einzigen Person verursacht wurde. Entgegen anderslautenden Schilderungen (unter anderem in der Entscheidung der Verbandsspruchkammer (VSK) 004/SPRGK/2015) wurden die maßgeblichen Antrags- und Genehmigungsschritte alleine vom Teamverantwortlichen des MFBC in Personalunion mit seinem Amt als Mitglied der SBK selber vorgenommen. Dies ist anhand der in der Datenbank des Saisonmanagers eindeutig protokollierten Datensätze nachvollzogen worden. Der anderslautende Sachverhalt wurde der VSK im Anhörungsverfahren vom Teammanager unrichtig mitgeteilt.

Mittlerweile hat die Spielbetriebskommission (SBK) im Zuge des Urteils der VSK festgelegt, dass von SBK-Mitgliedern zukünftig keine Lizenzbearbeitungen für das eigene Team mehr vorgenommen werden dürfen. Im Hinblick auf die eigenmächtige, stillschweigende, nachträgliche Lizenzerteilung ist dies eine eigentlich schon längst überfällige Regelung.

Nicht die fehlerhafte Lizenzierung, sondern die stillschweigende Änderung der Lizenzliste nach dem Spiel stellt einen Vorgang dar, wie er im Zusammenhang mit der Verwaltung einer 1. Bundesliga und einer angestrebten olympischen Anerkennung eigentlich undenkbar sein sollte.

Die Überprüfung der Vorgänge sehen wir weiterhin nicht als unsportlich, sondern als notwendig an, um das Vertrauen in die Zusammenarbeit mit der SBK von Floorball Deutschland zu stärken.

Aus unserer Sicht hat die VSK im Sinne des Sports korrekt entschieden und der Fall ist damit abgeschlossen.

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